Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker (†) über das Gutachten, mit dem Amtsgerichtsdirektor Thomas Beimann, Lübbecke, zwei kleine Mädchen ins Lebensunglück stieß
Was „Familienrichter“ Thomas Beimann alles bot, um die Töchter der Gabi Baaske dem reichen Unternehmer und Kindesvater Andreas B. zuzuschieben, kann man sich kaum vorstellen…
„Herzstück“ des schändlichen Kinderraubes, der zwei kleine Mädchen schlagartig emotional entwurzelte und bei beiden zu nachhaltigen gesundheitlichen und psychischen Problemen führte, geschehen im angeblichen Namen von Recht, Gesetz und Kindeswohl, war ein „Gutachten“ der Skandalgutachterin Dr. Melanie Thole-Bach, das so massive Fehler aufweist, dass man davon ausgehen muss, dass die „Gutachterin“ vorsätzlich an der Wahrheit vorbei zielte, also absichtlich eine falsche gutachterliche Empfehlung abgab!
Warum fielen die massiven Fehler dem Psychologen und Erziehungswissenschaftler Prof. Dr. Werner Leitner auf, warum fiel ihm auf, dass das „Gutachten“ absolut unbrauchbar war, dem Amtsgerichtsdirektor Richter Thomas Beimann, der nach BGH-Urteilen verpflichtet war, das „Gutachten“ gründlich zu lesen, aber nicht?
Warum fielen die massiven Fehler im „Gutachten“ dem mittlerweile leider verstorbenen Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker auf, dem Amtsgerichtsdirektor Richter Thomas Beimann, der nach BGH-Urteilen verpflichtet war, das „Gutachten“ gründlich zu lesen, aber nicht?
Die insgesamt von Richter Thomas Beimann „erbrachten“ Fehlleistungen zum Schaden vor allem der jüngsten Töchter der Gabi Baaske, damit verbunden, dass Unternehmer Andreas B. eine sechsstellige Summe an Unterhaltszahlungen sparen konnte, sind nicht mehr mir irgendetwas anderem als mit Absicht zu begründen!
Hier können Sie nachlesen, was Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker zu dem Gutachten gegenüber dem OLG-Hamm zu sagen hatte:
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