Swordbeach’s Blog

Dr. Eberhard Josephi, ich muss vor Ihnen warnen! /z.K. Polizei Dortmund, Polizei Hagen, Vors. Richter am Landgericht Marcus Teich, Richter am Landgericht Dr.Christian Voigt, Landgericht Hagen,Westfalenpost Hagen, Karen Haltaufderheide Richter, Olaf Przybilla, Süddeutsche Zeitung

Posted in Mordfall Nadine Ostrowski by swordbeach on Februar 18, 2013

Dr. Eberhard Josephi, ich muss vor Ihnen warnen!

Dr. Eberhard Josephi,

aufgrund der von Ihnen erhobenen Befunde hätte Ihnen auffallen müssen, dass die Geschichte vom Mörder Philip Jaworowski im Strafverfahren wegen Mordes an der Nadine Ostrowski nicht stimmen konnte:

1. Niemand lässt sich mindestens drei Mal wuchtig mit hartem Gegenstand auf eine sehr schmerzempfindliche Stelle an der Oberstirn schlagen, wenn er handlungs- und bewegungsfähig ist. Genau das müsste Philip Jaworowski aber mit der ihm dabei gegenüberstehenden Nadine Ostrowski gemacht haben, wenn man Ihren Feststellungen und dem Strafurteil folgt!

Hier ein Bild, in dem mit einem schwarzen Balken an der Oberstirn der Bereich markiert ist, in dem Ihren Worten nach die „mindestens drei Verletzungen durch stumpfe Gewalt“ platziert wurden, während das Opfer nach Ihren Worten handlungsfähig gewesen und geblieben sein musste:

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Dr. Josephi, ich habe mit normalen Menschen wie mit Rechtsmedizinern darüber gesprochen, der prominenteste jener Rechtsmediziner war Prof. Dr. med. Peter Betz, Direktor des Institutes für Rechtsmedizin an der Universität Erlangen, seit Jahrzehnten ein sehr vielbeschäftigter rechtsmedizinischer Gutachter, niemand konnte sich vorstellen, dass ein bewegungsfähiger Mensch sich ein solches Verletzungsbild zufügen ließe!

Doch Sie erhoben keinen Einspruch, als das Gericht diese unmögliche Tatversion präsentierte!

2. Weiterhin erklärten Sie, dass Hautverfärbungen an „beiden Armen und Händen“, insgesamt also mindestens vier, Abwehrverletzungen gegen Schläge mit dem Griff einer schweren Maglite-Taschenlampe (35 cm lang, gefüllt mit Batterien) sein könnten.

Auch das ist schlichtweg Unsinn:Alle Maglite-Taschenlampen haben am Griff einen großen Anteil konturierter Flächen, bei mindestens vier Hämatomen durch Schläge mit dem Stil einer Maglite-Taschenlampe wären also zumindest teilweise auch konturierte Hämatome zu erwarten, so dass kein Zweifel am Tatinstrument bliebe. Auch erzeugen Schläge mit Stahlzylindern üblicherweise parallel streifige Hämatome, so ebenfalls Prof. Betz,  während Sie nur völlig unspezifische Hautverfärbungen benannten (laut Urteil).

Abb.: Konturen am Stil einer Maglite-Taschenlampe

konturen-maglite

Im Übrigen ist es auch ausgemachter Unsinn anzunehmen, dass mindestens sieben Mal geschlagen worden sei, vier Schläge einwandfrei pariert worden seien und die verbleibenden Schläge dann ganz gezielt eine Minifläche an der Oberstirn getroffen hätten.

Dr. Josephi, ich behaupte, dass Sie es in Anbetracht der geschilderten Tatsachen gewusst haben müssen, dass das Mordopfer Nadine bei der Zufügung der Oberstirnverletzungen fixiert gewesen sein muss – und dass damit die Täterschaft eines Einzeltäters so gut wie ausgeschlossen war.

Dennoch spielten Sie den Wahnsinn des Gerichtes mit, das unbedingt den unschuldigen Philip Jaworowski zum Mörder stempeln wollte.

Warum? Ja, warum, wenn nicht deshalb, weil Sie gern Hofgutachter des Landgerichtes Hagen bleiben wollten, was Ihnen ja lukrative Aufträge beschert! Dafür kann doch ein unschuldiger 19-Jähriger wegen Mordes in den Knast gesperrt werden, dafür, dass Ihnen eine fette Pfründe erhalten bleibt, nicht wahr?

Dafür, dass verbrecherische Richter sich weiterhin so über Sie äußern:

Der Sachverständige Dr. Josephi, dessen Sachkunde und Qualifikation der Kammer aus einer Vielzahl von Verfahren bekannt sind…“ (Strafurteil Mordfall Nadine Ostrowski, S. 31)

Sie müssen demnach ein verdammt niederträchtiger korrupter Schurke sein, Dr. Eberhard Josephi, und ich kann nur alle vor Ihnen warnen.

Weitere Ausführungen mit Belegen zu dem oben geschilderten Sachverhalt (auch das komplette Strafurteil kann dort als PDF-Datei geladen werden):

http://apokalypse20xy.wordpress.com/staatsverbrechen-mordfall-nadine-ostrowski-falschverurteilung-philip-jaworowski-z-k-prof-henning-ernst-muller-prof-renate-volbert/schlagverletzungen-und-hautverfarbungen/

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

http://wp.me/pvkvc-1d

 

Unheilige Allianzen zwischen Gutachtern und Behörden / z.K. Chefarzt Dr. med. Dipl. Psych. Wolfgang Hofmann, Dr. med. Helmut Sittinger, SHG-Kliniken Saarbrücken, Richterin am AG Saarbrücken, Amtsrichterin Franziska Honnef, Amtsgericht Saarbrücken, Andrea Jacob

Posted in Familienunrecht by swordbeach on Februar 12, 2013

Hinweis: Der Artikel unten wurde hier von mir, Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS , veröffentlicht. Nähere Hinweise: http://apokalypse20xy.wordpress.com/2013/02/11/schwere-menschenrechtsverletzungen-in-giesen-z-k-amtsgericht-giesen-jugendamt-giesenrichter-michael-wendel-staatsanwalt-dr-philipp-stein-amtsgericht-giesen-andrea-jacob-staatsanwalt-alexa/

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Unheilige Allianzen zwischen Gutachtern und Behörden

Von Andrea Jabcob

Sehen Sie auch hier:

http://tv-orange.de/2012/12/gustl-mollath-ist-kein-einzelfall-die-erlebnisse-von-professor-christidis/

 Unter dem Titel „Unheilige Allianzen zwischen Gutachtern und Behörden“ beschrieb sie die bayerische Korruptionsaffäre um Gustl Mollath, um die hessischen Steuerfahnder, die man kurzerhand als psychisch gestört aus ihrem Amt mobbte, als sie Steuerhinterzieher dingfest machen wollten und um die staatlich betriebene Entfremdung und den sexistischen Missbrauch der Kinder des hessischen Professors Christidis.

Hier folgt nun eine weitere Geschichte saarländischer Staatswillkür gegen die widerspenstige körperlich schwerbehinderte Claudia Sckaer, der man den Kontakt zu ihren vier Kindern verbietet.

In einem Ort nahe Saarbrücken trennte sich im Mai 2010 Frau Sckaer von ihrem Ehemann. Der Ehemann entzog Frau Sckaer die gemeinsamen vier Kinder mit Hilfe seiner Eltern und der Polizei rechtswidrig aus dem elterlichen Haushalt, indem er gegenüber den Polizeibeamten vorgab, über die alleinige elterliche Sorge zu verfügen. Die Polizeibeamten versäumten dabei grob pflichtwidrig,  sich einen Gerichtsbeschluss vom Kindesvater vorlegen zu lassen und beteiligten sich somit an der rechtswidrigen Kindesentziehung. Die widerstrebende Kindesmutter wollte sich gegen die Entziehung ihrer Kinder wehren und wurde von den Beamten daran gehindert, indem sie zu Boden geworfen und festgehalten wurde, was ein schweres Trauma bei der Schwerbehinderten auslöste. Die gewaltsame Trennung von ihren Kindern, verbunden mit der von ihr erduldeten traumatischen Konfliktsituation,führte zu Affekt-Kontroll­verlusten und erheblichen Ängsten.In ihrer Hilflosigkeit drohte sie den Behörden mit erweitertem Selbstmord, was sie später reuig revidierte. Frau Sckaer wurde am 14. Mai 2010 in die SHG Kliniken, Station P1, eingewiesen.

   

Dort wurde sie vom leitenden Arzt erstmalig begutachtet und für psychisch gesund befunden. Das Amtsgericht Saarbrücken legalisierte nachträglich das rechtswidrige Vorgehen des Ehemannes und der Polizeibeamten, indem es der Kindesmutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht und später das komplette Sorgerecht ent­zog. Das war nur möglich, indem ein Gutachten nach dem anderen beauftragt wurde, was jeweils die Erwartungen des Gerichts erfüllte. Dabei wird womöglich keine Rolle gespielt haben, dass die vermögenden Schwiegereltern Frau Sckaers gute Beziehungen zur Prominenz der Umgebung unterhalten. Umgekehrt wird es als schwerwiegend angeführt, dass die verzweifelte Frau einmal drohte, ein Beil zu nehmen und sich und die Kinder umzubringen.

Seit jener ersten Einweisung 2010 wurden über die schwerbehinderte und schwer traumatisierte Frau über sieben gerichtlich beauftragte Gutachten erstellt, die sämtlich der Autorin vorliegen und widersprüchlicher kaum sein könnten. Die Frau wurde solange begutachtet, bis das gewünschte Ergebnis präsentiert werden konnte. Keines der Gutachten wurde mit den rechtlich vorgeschriebenen testdiagnostischen Untersuchungen durchgeführt.

Das letzte Gutachten erbrachte die Diagnose „Querulantenwahn“, weil Frau Sckaer (Zitat) „rigide“ an ihrer Meinung festhalte.

Die Ähnlichkeit zum Steuerfahnderprozess ist frappierend: Auch in jener Affäre wurde diese Diagnose ohne Untersuchungen gestellt. Das Verwaltungsgericht Gießen hat dann in seinem Urteil vom 16.09.2009 (Az. 21 K 1220) einen Psychiater, der als Sachverständiger tätig war, verurteilt, weil er gegen seine Berufspflichten verletzt hatte. Der Sachverständige hatte nach Auffassung des Gerichts anerkannte Standards zur Er­stellung von Gutachten vorsätzlich verletzt. Der Vorsatz bei der falschen Diagnosestellung wurde fest­ge­stellt, weil keine Testungen und keine klinischen Untersuchungen stattge­funden haben. Der Hessische Staatsgerichtshof ist dem Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen mit Urteil vom 19.01.2011, Geschäftsnummer P.St. 2290 auch gefolgt (Quelle: Urteil v. VG-GI v. 16.09.09, Az. 21 K 1220, Punkt V). So liegt es auch hier. Auch bei Claudia Sckaer haben die Gutachter weder Tests, noch klini­sche Untersuchungen durchgeführt – allenfalls Anamnesen, die keine Diagnosen begründen.

                              

Zwei Gutachter untersuchten die schwer gepeinigte Frau auf eigenen Wunsch nach den gebotenen wissenschaftlichen Kriterien. Herr Prof. Dr. Philip Churchill in Gießen diagnostizierte nach zahlreichen eingehenden Untersuchungen Mitte 2012 bei Frau Sckaer zunächst eine aufgrund der traumatischen Konfliktsituation bestehende akute Belastungsreaktion. Seither war Frau Sckaer regelmäßig alle 2 Wochen in seiner Behandlung.

Seit dem 28.01.2013 befindet sich Frau Sckaer erneut in der Psychiatrie. Hintergrund ist, dass die verzweifelte Frau, entgegen einem vom Gericht verhängten Umgangsausschluss, den Kindesvater aufsuchte, um nach dem Zustand ihrer Kinder zu fragen. Der Mann rief umgehend die Polizei und behauptete, sie habe mit einem Beil gedroht. Die Polizei war sofort zur Stelle. Sckaer wurde erneut zu Boden geworfen und mit ihrem Hüftleiden und dem bereits vorhandenen Trauma weiter geschädigt. Ein Beil konnte bei der Schwerbehinderten weder sichergestellt, noch gesichtet werden.

In den SHG Kliniken kam sie sofort in die geschlossene Station, und man drohte  ihr, sie in die Forensik einzuweisen – in den Maßregelvollzug, als psychisch kranke Straftäterin. Frau Sckaer weiß, was das ist: Das bedeutet stunden- oder gar tagelange Fixierung aller Extremitäten und des Bauchs mit Gurten auf einem Bett bei vollem Bewußtsein, zwischendurch Zwangsmedikamentierung zur Trübung desselben, Ausschluss jedes Kontaktes zur Außenwelt. Die Behörden wollen ihre anfänglich begangenen Fehler vertuschen, indem sie fortwährend weitere Willkürakte begehen.

Auf der geschlossenen Station P I trägt Claudia Sckaer seit dem 28.01.2013 dieselbe Kleidung. Es wird ihr nicht gestattet, ihre Kleidung zu bringen, damit sie sich frisch anziehen kann. Sie soll gedemütigt und gebrochen werden.

Am 08.02.2013 begab sich der Diplom-Sozialpädagoge Uwe Kirchhoff (Fulda) mit einer Untervollmacht des Verfahrensbeistands von Frau Sckaer in die SHG Klinik. Gegenüber der Autorin zeigte er sich bestürzt über die Zustände in der geschlossenen Anstalt. Er habe bereits vor dem Gebäude, zusammen mit einem ihn begleitenden Zeugen, gellende Hilfeschreie aus der Psychiatrie gehört und habe Frau Sckaer in einem desolaten Zustand erleben müssen. Sie habe aus Sorge um ihre Kinder geweint. Die im Beschluss des Betreuungsgerichts beschriebenen Beobachtungen, sie zeige nahezu autistische Züge und habe eine aggressive Grundhaltung sei völlig haltlos, schilderte mit Erschütterung Sozialpädagoge, der zugleich auch zugelassener Psychotherapeut und Heilpraktiker ist. Wegen ihrer Überzeugung, im Recht zu sein und nur aufgrund der Behauptung ihres Ehemannes, sie habe mit einem Beil gedroht, werde bei Frau Sckaer eine haltlose Diagnose gestellt.

Herr Prof. Dr. Churchill stellte klar, dass eine Diagnose „Querulantenwahn“ nur dann gestellt werden darf, wenn keine objektiven Umstände zugeordnet werden können. Die Kriterien zur Erfüllung einer derartigen Diagnose seien bei Frau Sckaer nicht gegeben. Das Gegenteil ist der Fall und es muss davon ausgegangen werden, dass erhebliche Fehler der Behörden vertuscht werden sollen.

Der frühere Präsident des Oberlandesgerichts Wien, Harald Krammer, sagte zur Presse: „Die Allmacht des Sachverständigen ist ein notwendiges Übel.“ Und: „Der Sachverständige stellt Augen und Ohren des Richters dar. Dort, wo das Wissen des Richters versagt, schaut er durch die Augen des Sachverständigen. Doch wie uns unsere Augen manchmal täuschen, täuschen uns die geliehenen Augen. Das ist fatal.“ In Bezug auf den Fall Mollath schrieb der Journalist Heribert Prantl im November 2012 in der Süddeutschen Zeitung der Paragraf 63 des Strafgesetzbuches sei „ein dunkler Ort des deutschen Strafrechts“. Eine Unterbringung in der Psychiatrie wegen vermeintlicher Gemeingefährlichkeit sei für einen Angeklagten schlimmer als jede Haftstrafe. Der auf diese Art Untergebrachte wisse nicht, ob und wann er die geschlossene Institution wieder verlassen könne. Die von Psychiatern erstellten gerichtlichen Gutachten, die die Gefährlichkeit der untergebrachten Personen überprüfen sollen, seien qualitativ oft „miserabel“. Auch seien psychiatrische Gutachter aus Haftungsgründen immer weniger bereit, ein Risiko einzugehen und im Zweifel werde daher eine hohe Gefährlichkeit prognostiziert. Die Anzahl der Personen, die gerichtlich in die Psychiatrie eingewiesen worden sind, habe sich in den letzten zwanzig Jahren mehr als verdoppelt, dies liege auch an der gestiegenen Sicherheitserwartung der Gesellschaft. Die Justiz gebe immer häufiger einem öffentlichen Druck nach, der von ihr „die rasche Entsorgung von Gefahrenquellen erwartet“. (Quelle:  http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/413947/Die-Republik-der-Gerichtsgutachter).

Mit den bereits zuvor geschilderten „Fällen“ und dem hier aktuell berichteten Fall wird deutlich, dass mit Hilfe willfähriger Psychiater der Staatswillkür Tür und Tor geöffnet ist. Unterbringungsbeschlüsse werden in nicht öffentlichen Verfahren gefasst und nur ein kleiner Personenkreis ist darüber informiert. So tritt das ganze Elend nicht in seiner massenhaften Auswirkung zutage. 

Der hier beschriebene „Fall“ ist besonders brisant, denn derselbe Psychiater, der Frau Sckaer vor etwa 1,5 Jahren als gesund diagnostiziert hatte, will nun aufgrund eines „rigiden“ Festhaltens an ihrer Meinung eine Selbst- und Fremdgefährdung mit Querulantenwahn bei der widerspenstigen Frau festgestellt haben – dies obwohl sein Kollege in derselben Klinik dieselbe Frau vor nur wenigen Monaten als weder selbstgefährdet noch fremdgefährdend diagnostizierte.

Allein die vielen völlig unterschiedlichen und sich widersprechenden Diagnosen und Einschätzungen der Psychiater von der SHG Klinik in Saarbrücken, die sämtliche Regeln ärztlicher Kunst vermissen lassen, begründen starke Zweifel an ihrer Seriosität.